Gerichtsentscheidung über Zhen Thai Science & Technology
17 Mai 2010

13. Januar 2010
Chinesisches Gericht entscheidet, dass ZhenTai Science & Technology
Company Urheberrechte der Sensormatic® Ultra•Max®
Etikettentechnologie verletzt hat

Die Gerichtsentscheidung verbietet ZhenTai die Herstellung und den Verkauf
akusto-magnetischer (AM) Warensicherungsetiketten

ADT Security Services gab bekannt, dass das Unternehmen einen Sieg in einem Patentverfahren
in China gegen ZhenTai Science & Technology Company verbuchen konnte. ZhenTai wurde für
schuldig befunden, ADTs marktführende Sensormatic® Ultra•Max® Warensicherungsetikettentechnologie
verletzt zu haben. Das Verfahren betraf akusto-magnetische (AM) Etiketten,
die von ZhenTai mit Sitz in Jingjiang City, Provinz Fujian, hergestellt wurden. ZhenTai bot seine
Etiketten sowohl in China als auch für den Export an. In seiner Entscheidung untersagt das
Volksgericht in Quanzhou ZhenTai die Herstellung, den Gebrauch oder den Verkauf der Etiketten,
die die Patente verletzen. Darüber hinaus wurde angeordnet, dass ZhenTai jegliche Ausrüstung,
Gießformen und Skizzen, die für die Herstellung der Etiketten verwendet wurden, vernichten
muss. Zudem muss ZhenTai einen Ausgleich für den nominellen Schaden an Sensormatic
zahlen.
Dies ist die zweite Gerichtsentscheidung innerhalb eines Jahres gegen ein Unternehmen, das
Patente von Sensormatic® Warensicherungsetiketten verletzt hat. Im Dezember 2008 befand ein
US-Gericht „The Tag Company“ der Patentverletzung, Missbrauch von Geschäftsgeheimnissen
sowie unfairer Geschäftspraktiken für schuldig.
In den letzten 40 Jahren hat Sensormatic erhebliche Ressourcen in die Weiterentwicklung der
elektronischen Warensicherungslösungen (EAS) investiert, die branchenführende Leistung zu
einem wettbewerbsfähigen Preis liefern. AM-Etiketten, die nicht diesen hohen Ansprüchen
entsprechend entwickelt wurden, können die Leistungsfähigkeit der Sensormatic® Ultra•Max®
basierten EAS-Systeme gefährden. Beispiele sind ausbleibende Alarme, Fehlalarme oder
mangelhafte Deaktivierung, die zu unzufriedenen Kunden führen können. Wenn solche Etiketten
in Quellensicherungsprogrammen genutzt werden, kann eine mangelnde Leistungsfähigkeit das
Vertrauen in die Quellensicherung und AM-Etiketten im Allgemeinen beeinträchtigen.

“Wir freuen uns über die Gerichtsentscheidung und das Vertrauen, welches den Kunden die
Zuversicht geben wird, dass sie sich auch zukünftig auf die Funktionstüchtigkeit und die hohe
Leistungsfähigkeit von ADTs Sensormatic® Warensicherungslösungen verlassen können“, so
John Smith, Vice President Retail Sales EMEA. „Wir setzen uns für den Schutz der
Quellensicherungs-Wertschöpfungskette und der Investitionen der Einzelhändler in unsere
Lösungen ein.“
ADT hilft Herstellern dabei, mehr als vier Milliarden Artikel pro Jahr zu etikettieren. Mehr als 30
Milliarden Artikel wurden seit Programmbeginn mit Sensormatic® Etiketten quellengesichert. Für mehr
Informationen über Sensormatic® Produkte und Services besuchen Sie bitte: www.sensormatic.com.

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ADT betreut weltweit über 8 Mio. Kunden.